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Antwort von Filiz Polat
Bündnis 90/Die Grünen
• 25.01.2023

Sollten Sie ihre Staatsangehörigkeit in einem anderen Land aufgegeben haben, können wir leider nicht dabei helfen diese Staatsangehörigkeit zurückzuerlangen, da nach allgemein akzeptierten Standards aus dem internationalen Recht und dem Grundsatz der Achtung der Souveränität fremder Staaten jedes Land selbst für die Vergabe oder Entlassung aus seiner Staatsangehörigkeit zuständig ist.

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Bündnis 90/Die Grünen
• 25.01.2023

Aktuell ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung nicht zulässig, nach derzeitiger Rechtslage müsste Sie für die Einbürgerung in Deutschland Ihre alte Staatsangehörigkeit zuvor aufgegeben haben.

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