Sollten Sie ihre Staatsangehörigkeit in einem anderen Land aufgegeben haben, können wir leider nicht dabei helfen diese Staatsangehörigkeit zurückzuerlangen, da nach allgemein akzeptierten Standards aus dem internationalen Recht und dem Grundsatz der Achtung der Souveränität fremder Staaten jedes Land selbst für die Vergabe oder Entlassung aus seiner Staatsangehörigkeit zuständig ist.
die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt.
Der Familiennachzug ist uns ein wichtiges Anliegen und wir arbeiten daran, die von Ihnen angesprochene Änderung schnellstmöglich umzusetzen
Aktuell ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung nicht zulässig, nach derzeitiger Rechtslage müsste Sie für die Einbürgerung in Deutschland Ihre alte Staatsangehörigkeit zuvor aufgegeben haben.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es nicht zu meinen Aufgaben als Bundestagsabgeordnete gehört, etwaige Personen oder Gruppierungen auf einem Spektrum einzuordnen.
Da das Grundgesetz abschließend regelt, bei welchen Gesetzen die Zustimmung erforderlich ist, und bei welchen nicht, handelt es sich bei der aktuellen Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts klar um den Fall des Einspruchgesetzes.