Sehr geehrte Frau Polat, Mehrstaatigkeit soll in Deutschland demnächst zugelassen werden–aber was passiert mit Menschen, die sich jetzt bewerben oder ihre alte Staatsangehörigkeit bereits aufgaben?
Sehr geehrte Frau M.,
grundsätzlich planen wir die Mehrstaatlichkeit, also den Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit neben der neu erworbenen Deutschen Staatsangehörigkeit, zu ermöglichen. Sollten Sie ihre Staatsangehörigkeit in einem anderen Land aufgegeben haben, können wir leider nicht dabei helfen diese Staatsangehörigkeit zurückzuerlangen, da nach allgemein akzeptierten Standards aus dem internationalen Recht und dem Grundsatz der Achtung der Souveränität fremder Staaten jedes Land selbst für die Vergabe oder Entlassung aus seiner Staatsangehörigkeit zuständig ist. Für dahingehende Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Botschaft. So wie wir aktuell die Vergabe der Deutschen Staatsangehörigkeit neu regeln, ist sie auch in jedem anderen Land nach nationalem Recht individuell geregelt.
Freundliche Grüße