Wen wird das neue Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft betreffen?
Sehr geehrte Frau Polat,
werden deutsche Staatsbürger weiterhin eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen müssen, wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen möchten? Oder ist das Gesetz nur für Menschen die die deutsche Staatsbürgerschaft als zweite Staatsbürgerschaft erhalten möchten?
Sehr geehrte Frau S.,
die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt. Für die Beantragung der weiteren Staatsbürgerschaft, müssen Sie die jeweiligen Voraussetzungen des Landes erfüllen.
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, das Gesetz sobald wie möglich auf dem Weg zu bringen und sind mitten im Prozess.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Herzliche Grüße
Filiz Polat