Wann endlich können verheiratete, multinationale Paare zusammenleben ohne im Ausland einen A1-Deutschnachweis erbringen zu müssen?
Sehr geehrter Frau Polat,
mein Name ist Guido S.. Ich lebe in der Stadt Brandenburg an der Havel und habe am 10. juni 2022 meine Frau geheiratet. Sie ist Kolombovenezolanerin. Um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu bekommen muss nun meine Frau aus deutschland ausreisen und in der Deutschen Botschaft in Caracas ein Visum für Ehegattennachzug beantragen. Dieses wird ihr nur gewährt wenn Sie einen sog. A1-Deutschabschluß vorweisen kann. Diesen Abschluß hat sie leider nicht uns hat trotz zahlreicher Bemühungen auch eine Prüfung um diesen zu erlangen nicht bestanden. Wir kennen uns seit 2020 und seit dem versucht sie deutsch zu lernen. leider waren die Schulen in Kolumbien, wo sie sich zu dieser Zeit aufhielt wegen Corona geschlossen.
Im Koalitionsvertrag ist im Absatz Integration, Migration, Flucht festgeschrieben, dass Sie diese Regelung ändern wollen und es den Menschen ermöglichen erst nach erfolgter Familienzusammenführung diese Deutschkenntnisse zu erlangen.
Sehr geehrter Herr S.,
der Familiennachzug ist uns ein wichtiges Anliegen und wir arbeiten daran, die von Ihnen angesprochene Änderung schnellstmöglich umzusetzen.
Freundliche Grüße
Filiz Polat