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Filiz Polat
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Frage von Mohamed A. •

Kann die CDU die Reform vom Staatsangehôrigkeitsgesetz wieder blockieren?

Sehr geehrte Frau Polat,

die damalige Rot-Grün-Koalition im Jahr 2000 hatte keine Mehrheit in Bundesrat, deshalb konnte die Koalition die Mehrstaatigkeit nicht umsetzen. Die Lage ist sehr ähnlich zur aktuellen Zusammensetzung vom Bundesrat, wobei die Ampelkoalition keine absolute Mehrheit im Bundesrat ohne CDU-Stimmen besitzt, jedoch sind viele Politiker aus der Ampel sehr zuversichtlich, dass die Mehrstaatigkeit bald zulässig sei und argumentieren damit, dass das Gesetz nich zustimmungspflichtig ist.

Ich wollte die folgenden Fragen stellen: kann die CDU wieder die Reform blockieren? Warum war das Gesetz zu dieser Zeit zustimmungspflichtig und aktuell nicht? Liegt das an der Föderalismusreform des 2006?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.,

Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Themenfeld "Staatsangehörigkeit" (vgl. Art. 73 Abs. 1  Nr.2 GG). Das Grundgesetz geht davon aus, dass Gesetze in der Regel ohne Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden können. Gesetze, bei denen die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, sind im Grundgesetz ausdrücklich genannt. Alle anderen Gesetze werden als "Einspruchsgesetze" bezeichnet. Der Bundesrat hat bei diesen Gesetzen einen geringeren Einfluss und kann lediglich Einspruch gegen das Gesetz einlegen, der jedoch vom Deutschen Bundestag überstimmt werden kann. Da das Grundgesetz abschließend regelt, bei welchen Gesetzen die Zustimmung erforderlich ist, und bei welchen nicht, handelt es sich bei der aktuellen Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts klar um den Fall des Einspruchgesetzes. Die von Ihnen erwähnte Zustimmungspflicht im Jahr 2000 rührte daher, dass der Bund in der StAR-VwV die Verwaltungsverfahren der Länder vereinheitlichen wollte, dies macht ein Gesetz gemäß Art. 84 I GG automatisch zustimmungspflichtig.

Ich hoffe meine Antwort hilft Ihnen weiter,

Freundliche Grüße

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