Wird es nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts möglich sein, dass ehemalige Deutsche, die aufgrund einer Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, diese wieder erlangen?
Sehr geehrte Frau Polat,
es gibt viele Fälle, in denen Deutsche aus den verschiedensten Gründen schweren Herzens eine andere Staatsbürgerschaft angenommen haben, obwohl sie die harten Kriterien für eine Beibehaltungsgenehmigung nicht erfüllt haben. Wird es möglich sein, dass für diese Personen die Ausbürgerung rückgängig gemacht wird?
Herzlichen Dank für eine Antwort
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Unser Ziel ist es zeitnah, ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg zu bringen, mit welchem auch die Mehrstaatigkeit ermöglicht werden soll. Die Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist mit Voraussetzungen verbunden, die Sie der Seite des Auswärtigen Amtes entnehmen können. Dort wird auch genannt, dass für gebürtige Deutsche, die seit dem 01.01.2000 ihre deutsche Staatsbürgerschaft gemäß § 25 StAG verloren haben, weil sie nicht rechtzeitig vor dem Antragserwerb einer anderen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt haben, eine Wiedereinbürgerung nach § 13 StAG möglich ist. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/wiedereinbuergerung-ehemaliger-deutscher/1216660
Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Herzliche Grüße
Filiz Polat