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Filiz Polat
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Frage von Nihat G. •

Wird es für Auslaender, die sich früher mehr als 5 Jahren in De aufhielten und in ihre Heimat zurück gekehrt sind, eine Einbürgerung möglich sein?

Ich hielt mich 13 Jahre lang bis zu meinem sechzehntes Lebensjahr in Deutschland. Musste damals mit meinen Eltern in unsere Heimat zurückkehren. Wird das im neuen Auslaendergesetz berücksichtigt und könnte man eventuell auch eine Zustimmung für eine Einbürgerung erhalten? (im aktuellem Gesetz werden nur die letzten Jahre berücksichtigt)
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

Ich bedauern mitteilen zu müssen, dass sich durch das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Bezug auf Ihre beschriebene Situation keine Änderungen ergeben werden. Aufenthalte in der Vergangenheit werden somit nicht für den Erwerb der Staatsbürgerschaft berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen,

Filiz Polat

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