Guten Tag Sehr geehrte Frau Filiu Polat, kann ich neben meiner deutschen Staatsbüberschaft zusätzlich die kroatische besitzten? An wen muss man sich heirzu wenden? Das Kroatische Konsulat? Besten Dan
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Sehr geehrter Herr M.,
Bitte beachten Sie, dass ich als Abgeordnete des Deutschen Bundestages keine rechtliche Beratung anbieten darf. Allerdings verweise ich Sie gerne auf folgende offizielle Website, auf der Sie umfassende Informationen zum Thema finden: https://mup.gov.hr/aliens-281621/citizenship/der-erwerb-der-kroatischen-staatsangehorigkeit/283110 Zusätzlich können Sie sich in Ihrer lokalen Einwanderungsbehörde beraten lassen.
Grundsätzlich haben wir durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Frühjahr dieses Jahres die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit in Deutschland erweitert. EU-Bürger*innen konnten auch vor der Reform ihre Staatsangehörigkeit neben der Deutschen behalten. Auch Kroatien gestattet seinen Bürger*innen, eine ausländische Staatsbürgerschaft zu behalten. Artikel 2 des Gesetzes über die kroatische Staatsbürgerschaft besagt, dass kroatische Bürger*innen eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen können. Ein entsprechender Antrag kann über eine diplomatische Vertretung oder das Kroatische Konsulat gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden sie hier: https://www.lukamrkic.hr/doppelte-staatsburgerschaft
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten möchten, finden Sie die wichtigen Informationen auf dieser Seite: https://www.einbürgerung.de/index.php
Mit freundlichen Grüßen,
Filiz Polat