Wie sicher ist es, dass die Beibehaltungsgenehmigung abgeschafft ist und wann wird die Regelung frühestens / spätestens in Kraft treten?
Guten Morgen,
wir leben seit fünf Jahren als deutsche Familie in Australien und wollten in Kürze die Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Wir überlegen nun, ob es sich noch lohnt, den Antrag zu stellen oder ob wir einfach auf die Abschaffung der BBG warten. Könnten Sie bitte kurz erläutern, ob es noch irgendwelche Unwägbarkeiten bei der geplanten Abschaffung der Beibehaltungsgenehmigung gibt oder ob das sicher kommt und in welchem zeitlichen Rahmen die BBG dann tatsächlich abgeschafft wird?
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Herr D.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass eine Einbürgerung nicht mehr von der Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit abhängig gemacht werden soll, d.h. im Rahmen der Mehrstaatigkeit möglich sein soll. Für die Einzelheiten zur Ausgestaltung der Staatsangehörigkeitsreform, auch in Bezug auf Beibehaltungsgenehmigungen bei Deutschen, die eine weitere Staatsangehörigkeit erhalten wollen, muss das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden.
Wann genau Sie keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigen, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass die geplante Gesetzesänderung so schnell wie möglich auf den Weg gebracht wird. Ziel ist es, bis Ende dieses Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Filiz Polat