Soll das Thema der doppelten Staatsbürgerschaft im Rahmen des zweiten Migrationspakets angegangen werden, welcher für Herbst angekündigt wurde?
Sehr geehrte Frau Polat,
man hört in den Medien, dass ein erstes Migrationspaket nun auf dem Weg gebracht wurde, wo die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft noch nicht erwähnt wurde. Gleichzeitig wurde ein zweites Migrationspaket für Herbst angekündigt. Verstehe ich richtig ,dass es geplant ist dieses Thema dort aufzugreifen?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr. F.
vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat handelt es sich bei dem am 6. Juli vom Bundeskabinett vorgelegten Gesetzespaket um ein erstes, es beinhaltet in erster Linie das "Chancen-Aufenthaltsrecht": Langjährig bei uns geduldete Menschen erhalten nun eine aufenthaltsrechtliche Perspektive und bekommen die Chance eingeräumt, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erlangen.
Im kommenden Herbst soll es ein weiteres Migrationspaket geben. Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass eine Einbürgerung nicht mehr von der Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit abhängig gemacht werden soll, d.h. unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sein soll. Für die Einzelheiten zur Ausgestaltung der Staatsangehörigkeitsreform, auch in Bezug auf Beibehaltungsgenehmigungen bei Deutschen, die eine weitere Staatsangehörigkeit erhalten wollen, muss das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden.
Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass die geplante Gesetzesänderung schnell möglichst auf den Weg gebracht wird. Ziel ist es, bis Ende dieses Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.
Mit freundlichen Grüßen
Filiz Polat