Sehr geehrte Frau Polat, soll ich mit dem Antrag beim BVA der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit warten
habe mich hier durchgelesen und möchte Sie loben für ihren Eifer beim beantworten der Fragen! So wie ich Sie verstanden habe Frau Polat, ist es in naher Zukunft möglich als Deutscher eine Doppelte- Staatsbürgerschaft ( Serbische ) zu haben ohne diesen befristeten Antrag beim BVA zu stellen, wenn das Neue Staatsangehörigkeitsgesetz wirkt, ist dies so richtig? Habe die Angst meine Deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren - da diese Beibehaltungsurkunde befristet ist auf zwei Jahre, schafft das Gastland bis dahin die Einbürgerung nicht und stelle ich keinen zweiten Antrag auf Verlängerung = verliere ich meine Staatsangehörigkeit in der BRD. Bitte um Info- Danke.
Sehr geehrte Frau T.,
leider kann und darf ich keine verbindliche Rechtsberatung geben, zumal das neue Staatsangehörigkeitsrecht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht verabschiedet ist. Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur Beratung überwiesen wird. Ich bitte daher um Ihre Geduld. Sobald die Beratungen zum Gesetzesentwurf abgeschlossen sind, wird Ihre beschriebene Konstellation sicherlich leichter einschätzbar.
Freundliche Grüße