Mehrstaatigkeit und Beibehaltungsgenehmigung
Hallo Frau Polat,
bzgl. Mehrstaatigkeit: Kann angenommen werden, dass nach Gesetzesänderung, Deutsche, die eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen wollen, dann (zwecks Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft) keine Beinehaltungsgenehmigung mehr benötigen?
Gruß,
Michael M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Mit dem Koalitionsvertrag beenden wir die schleichende Aushöhlung des Staatsangehörigkeitsrechts und knüpfen an die erste große Reform unter Rot-Grün aus dem Jahr 2000 an, bei der wir erstmalig mit der Tradition des wilhelminischen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes gebrochen haben. Die Staatsangehörigkeit wird ein dauerhaftes Band rechtlicher Gleichheit, Teilhabe und Zugehörigkeit werden. Mehr als 20 Jahre nach der unsäglichen „Doppelpass-Kampagne“ wird außerdem endlich die Einbürgerung für Alle unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sein. Dies ist nämlich schon längst überfällig und soll unkompliziert vonstattengehen. Dementsprechend sollen keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr benötigt werden.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Herzliche Grüße
Filiz Polat