Hallo, kann ich mit einer schon bestehenden doppelten staatsbürgerschaft (Kroatien und Bosnien und Herzegowina) die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen? Ohne eine abgeben zu müssen
Sehr geehrte Frau S.
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der deutschen Staatsbürgerschaft. Gemäß der aktuellen Gesetzesnovelle ist es möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne Ihre bestehenden Staatsangehörigkeiten aufgeben zu müssen. Das bedeutet, dass Sie Ihre kroatische und bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit behalten können, sobald Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen.
Früher war dafür eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung erforderlich, jedoch ist diese Anforderung nun entfallen. Sie können also beruhigt sein, dass Sie nicht vor der Wahl stehen, eine Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeiten aufgeben zu müssen.
Für weitere Fragen oder Unterstützung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Filiz Polat