Filiz Polat
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Irena W. •

Hallo Frau Polat, ich habe zur Zeit noch d. serbischen Pass & zugleich habe ich d. Zusicherung d. deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen wenn ich mich ausbürgere. Ist das noch notwendig?

Due 2 Jahresfrist als Zeitmage zur Ausbürgerung aus der aktuellen Staatsbürgerschaft ist im Oktober abgelaufen. Wegen Corona unnd & Co. habe ich die Ausbürgerung noch nicht beantragen können .Muss ich den Antrag zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft wieder neu stellen?Oder reicht der schon in Gang gesetzte Prozess um ggf. dann die deutsche Staatsbürgerschaft ohne Ausbürgerung bekommen zu dürfen.

Filiz Polat
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau W.,

aktuell müssen Sie Ihre serbische Staatsbürgerschaft zum Zwecke des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit noch ablegen. Durch unsere geplante Staatsangehörigkeitsrechtsreform ändert sich die Lage aber womöglich - wir planen die Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit, neben der erworbenen deutschen Staatsangehörigkeit, zu legalisieren. Der Prozess dazu ist gerade im Gange.

Freundliche Grüße

Filiz Polat

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