Doppelte Staatsbürgerschaft - bezugnehmend auf das neue Ausländergesetz, wollte ich fragen, ob nun alle hier in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern, nun die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können.
Sehr geehrte Frau Polat,
bezugnehmend auf das neue Ausländergesetz, wollte ich fragen, ob nun alle hier in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern, nun die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können. Ich wurde vor fast 55 Jahre hier in Deutschland geboren und würde mich freuen, wenn auch ich in den Genuss der doppelten Staatsbürgerschaft kommen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
S. O.
Sehr geehrte Frau O.,
mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts wollen wir allen Menschen die Einbürgerung (nach 5 bzw. 3 Jahren) erleichtern. Die Einbürgerungsvoraussetzungen werden durch klare Kriterien bestimmt. Kinder, deren ausländischer Elternteil sei fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, werden von Geburt an deutsche Staatsbürger*innen. Die Einbürgerung soll auch unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit stattfinden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, diese Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Filiz Polat