Abschaffung der Beibehaltungsgenehmigung - Wann und wie sicher?
Sehr geehrte Frau Polat,
Erst mal vielen Dank für Initiative, das Staatsangehörigkeitsgesetz überholen.
Nun zu meiner Frage. Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft, lebe seit einigen Jahren in Australien und möchte die australische Staatsbürgerschaft annehmen, ohne meine deutsche zu verlieren. Ich überlege mir, ob es noch Sinn macht eine Beibehaltungsgenehmigung zu stellen, oder ob ich einfach auf eine Änderung des Gesetztes und auf die Abschaffung der Beibehaltungsgenehmigung warten sollte.
Wann denken Sie wird die Beibehaltungsgenehmigung abgeschafft und wie sicher ist es, dass das Gesetz dementsprechend geändert wird?
Vielen Dank,
Thomas F.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Als Mitglied der Deutsch-Pazifischen Parlamentariergruppe freue ich mich über Ihre Zuschrift aus Australien.
Im Herbst dieses Jahres planen wir eine Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Unser Ziel ist es, die Lebensrealitäten vieler Menschen ernst zu nehmen und die Mehrstaatigkeit uneingeschränkt zu ermöglichen. Mit dieser Rechtsänderung entfällt auch das bisherige Antragsverfahren zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß §25 Abs. 2 StAG (vgl. Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren).
Es ist schwierig, bereits jetzt zu sagen, ob es für Sie persönlich sinnvoll wäre, die australische Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen zu beantragen und auf eine erfolgreiche Beibehaltungsgenehmigung gemäß §25 Abs. 2 S. 3 StAG zu hoffen. Diese Frage hängt von einer Ermessensentscheidung und Interessenabwägung durch das Bundesverwaltungsamt ab. Um mögliche Erfolgsaussichten zu klären, empfehle ich Ihnen, sich am besten mit Ihrem Rechtsbeistand zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Filiz Polat