Abschaffung der Beibehaltungsgenehmigung für deutsche Staatsbürger bei Annahme der Staatsangehörigkeit eines nicht EU Staates
Sehr geehrte Frau Polat,
Ich bin Deutsche die seit 25 Jahren in den USA lebt. Aus persönlichen Gründen muss ich nun bald die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen, möchte aber natürlich aufgrund meiner privaten Bindungen die deutsche nicht aufgeben. Raten sie mir noch die Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen oder sind sie zuversichtlich, das diese im Herbst dieses Jahres abgeschafft wird? Vielen Dank!
Kristina
Sehr geehrte Frau von S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Im Herbst dieses Jahres planen wir eine Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Unser Ziel ist es, die Lebensrealitäten vieler Menschen ernst zu nehmen und die Mehrstaatigkeit uneingeschränkt zu ermöglichen. Mit dieser Rechtsänderung entfällt auch das bisherige Antragsverfahren zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß §25 Abs. 2 StAG (vgl. Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren).
Es ist schwierig, bereits jetzt zu sagen, ob es für Sie persönlich sinnvoll wäre, die amerikanische Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen zu beantragen und auf eine erfolgreiche Beibehaltungsgenehmigung gemäß §25 Abs. 2 S. 3 StAG zu hoffen. Diese Fragen hängen von einer Ermessensentscheidung und Interessenabwägung durch das Bundesverwaltungsamt ab. Um mögliche Erfolgsaussichten zu klären, empfehle ich Ihnen, sich am besten mit Ihrem Rechtsbeistand zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Filiz Polat