Würden Sie bitte die Petition zur Prüfung eines AFD Verbotes durch das Bundesverfassungsgericht unterstützen?
Die auf https://innn.it/afdverbot gestartete Petition hat Stand heute 06.09.2023 schon über 215000 Unterschriften gesammelt
Lieber Herr M.,
die AfD ist eine Partei die Hass und Hetze verbreitet, sowie rassistische und antisemitische Inhalte vertritt. Die Jugendorganisation der Partei wird vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft, die AfD wird beobachtet und vom Verwaltungsgericht Köln wurde die Rechtmäßigkeit der Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall bestätigt. Der zum „Flügel“ zählende Thüringer AfD Fraktionsvorsitzende Björn Höcke darf nach einer Gerichtsentscheidung als Faschist bezeichnet werden. Die AfD ist also eine Partei mit einer menschenverachtende Ideologie. Ich kann deshalb nachvollziehen, dass sich viele Menschen die Prüfung eines Parteiverbots wünschen.
Die Hürde für ein Verbot einer Partei ist nach unserem Grundgesetz sehr hoch. „Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt allein die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müsse eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig ausgeschlossen erscheint“ (BVerfG.de). Das Verbotsverfahren gegen die NPD 2017 scheiterte, „(…)Wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer politischen Ziele (…)“ (BVerfG.de).
Ich bin dafür die AfD mit demokratischen und rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Ein Verbotsverfahren halte ich für risikobehaftet. Das Scheitern eines Verbotsverfahrens könnte der AfD nutzen, um sich als demokratische Partei zu inszenieren und zu behaupten: „Selbst das Verfassungsgericht sieht das so“. Es ist allerdings erforderlich, die Entwicklung und Radikalisierung innerhalb der AfD im Blick zu behalten und die Notwendigkeit der Einleitung eines Verbotsverfahrens regelmäßig zu überprüfen.
Beste Grüße
Felix Martin