Wann wollen Sie die Hessischen Beamten Verfassungskonform Bezahlen?
Lieber Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die laufende Rechtsprechung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts macht eine Anpassung der Beamtenbesoldung in ganz Deutschland erforderlich.
Die abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht allerdings noch aus. Da die Tendenz jedoch absehbar ist, haben wir die Besoldung für die Beamten in Hessen in einem ersten Schritt angepasst. Die Besoldung für die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen wurden zum 1. April 2023 und werden zum 1. Januar 2024 um jeweils 3 Prozent erhöht. Die Erhöhungen kommen zusätzlich zu den bereits beschlossenen Anpassungen zum 1. August 2022 um 2,2 Prozent und zum 1. August 2023 um 1,89 Prozent. Insgesamt ist das ein beachtliches Plus von 10 Prozent. Die Kosten für das Land Hessen belaufen sich auf rund 657 Millionen Euro.
Wir setzen mit der deutlichen Erhöhung der Kinderzuschläge ein wichtiges soziales Signal für Familien. Die Zuschläge steigen für die ersten beiden Kinder um jeweils 100 Euro pro Monat und für jedes weitere Kind um jeweils 300 Euro pro Monat. Zusammen mit der linearen Erhöhung für alle Beamt*innen von zweimal 3 Prozent und weiteren Maßnahmen gehen wir weitere Schritte, um die Besoldung an die Vorgaben der Rechtsprechung anzupassen. Durch die Anpassung bei der Richter- und Staatsanwaltschaft steigern wir die Attraktivität der Justiz für Berufseinsteiger*innen.
Erst nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zur hessischen Besoldung haben wir vollständige Klarheit über den Anpassungsbedarf. Einen ersten wichtigen Schritt haben wir getan. Sobald das Urteil vollständig vorliegt werden wir dieses selbstverständlich umsetzen und weitere Schritte gehen.
Beste Grüße
Felix Martin