Unterstützen Sie das Vorhaben, über die Landesregierung im Bundesrat einen Verbotsantrag zur AfD zu stellen?
Sehr geehrter Herr T.
vielen Dank für die Einsendung Ihrer Frage.
Die AfD hat sich weiter radikalisiert und schadet mit ihrer rechtsextremen Politik unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Einige Anhaltspunkte sprechen dafür, dass die AfD als verfassungswidrig eingestuft- und somit vom Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte.
Allerdings hat das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren ein weiteres Mal gezeigt, dass ein Parteienverbot nur unter strengsten Voraussetzungen erfolgen darf. Der Antrag auf ein Parteienverbot sollte deshalb erst auf Grundlage einer Bewertung der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Bisher befinden sich die Verfassungsschutzämter noch im Prüfverfahren, die AfD ist derzeit nur als Verdachtsfall eingestuft.
Erst wenn sicher ist, dass die äußerst strengen Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden, kann ein Verfahren eingeleitet werden.
Unser aktuelles Ziel ist daher stetig auf die von der AfD ausgehenden Gefahren hinzuweisen und sich ihr im politischen Wettbewerb zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Herkens