Felix Herkens
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dr. Andreas B. •

Kennen Sie die sich immer weiter verschärfende Entwicklung bei rechtlichen Betreuungen?

Sehr geehrter Herr Herkens,

wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen kann und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so kann ein Betreuungsgericht einenn rechtliche-n Betreuer-in bestellen (§1814 Abs. 1 BGB). Der Bedarf dafür wächst <=> demograf. Entwicklung; viele ältere Betreuer*innen gehen in Rente, neue zu gewinnen, ist sehr schwierig: eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit ist, zum Teil ein echter Knochenjob (Betreuer*innen werden erst bestellt, wenn andere Leistungen versagt haben), angemessene Vergütung fehlt, obwohl Qualifizierungsniveau angehoben und Anforderungen durch Betreuungsrechtsreform (1.1.23) erhöht. Sollte keine angemessene Vergütungserhöhung kommen, die der Berufsverband (BdB) nachweislich fordert, werden Betreuer*innen auf die Barrikaden gehen, Arbeit einstellen, auch in PF; Behördenbetr. müssen eingerichtet werden. Jetziger Ref.-Entwurf Vergütungserhöhung ist ein No-Go, reduziert eher die Vergütung.

Felix Herkens
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dr. B.

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie schildern ein Problem, das in den nächsten Jahren an Schärfe zunehmen wird. Die Gründe beschreiben Sie präzise: Durch den demographischen Wandel wird sich der Bedarf weiter erhöhen und die Fälle sind teils sehr kompliziert, gleichzeitig erzeugen die vorgesehenen Sätze hohen Druck auf die Betreuer*innen.

Um die rechtliche Betreuung zu sichern, haben wir im Land bereits einige Maßnahmen ergriffen. Im vergangenen Jahr wurde die Förderung der Betreuungsvereine um 1,9 Millionen Euro auf insgesamt 3,9 Millionen Euro erhöht. Zusätzlich erhielten die Betreuungsvereine eine Einmalzahlung von 560.000 Euro, um auf die stärkere finanzielle Belastungssituation zu reagieren. Mit dem gleichen Ziel hat sich die Landesregierung auch auf Bundesebene aktiv in den Gesetzgebungsprozess rund um das Betreuer-Inflationsausgleichs-Sonderzahlungs-Gesetz eingebracht.

Auch die Anpassung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes, die im Bundesministerium für Justiz erarbeitet wird, begleiten wir im Land intensiv. Der Abschluss des Gesetzgebungsprozesses wird allerdings vermutlich erst in der neuen Legislaturperiode gelingen. Eine neue Regierung muss das Thema prioritär behandeln, um eine Anschlussfinanzierung an die auslaufenden Inflationsausgleichszahlungen ab 2026 sicherzustellen und die Vergütung der rechtlichen Betreuer*innen angemessen zu gestalten. Wir setzen uns dafür ein, dass das Land diesen Prozess im Bundesrat unterstützt.

Freundliche Grüße

Felix Herkens

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