Frage von Stephan W. • 18.02.2005
Antwort von Farid Müller Bündnis 90/Die Grünen • 21.02.2005
Lieber Herr Watrin,
ganz vielen Dank für Ihre nette Einladung. Ich komme gern.
Lieber Herr Watrin,
ganz vielen Dank für Ihre nette Einladung. Ich komme gern.
Lieber Herr Watrin,
Ich danke Ihnen für Ihre Anregung und möchte mich wegen der etwas verspäteten Antwort entschuldigen.
(...) 61 Abgeordnete sind 49,9% aller Bürgerschaftsabgeordneten. 49,9% der Bürgerschaftsabgeordneten können also eine Verfassungsänderung beschließen. (...)
(...) Es muss auch dargelegt werden, dass dieser Fehler Auswirkungen auf das Wahlergebnis hatte. Meines Ermessens nach dürften diese Wahl-Anfechtungsregeln analog auf eine Volksabstimmung anwendbar sein. Das bedeutet: Ja, Fehler sind erkennbar. (...)