Der Beschluss der Bundesregierung ist ein Meilenstein. TIN-Personen werden in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests, die Einholung von medizinischen/psychiatrischen Gutachten, sowie Gerichtsverfahren werden endlich nicht mehr erforderlich sein.
Ein Mittel der demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag, um der von der AfD ausgehenden Gefahr für unsere Demokratie zu begegnen, ist es, sich politisch klar und unmissverständlich von der AfD abzugrenzen und jeglicher Zusammenarbeit auf allen politischen Ebenen eine klare Absage zu erteilen
Sie können sich sicher sein, dass ich mich als queerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion vehement für ein möglichst barrierearmes und diskriminierungsfreies Gesetz einsetze, bei dem alle Grundrechte von TIN-Personen gewahrt werden.
Das Bundesjustizministerium hat in der vergangenen Woche seine Eckpunkte für eine Reform des Abstammungsrechts vorgestellt. Mehr Infos und die Eckpunkte finden Sie unter folgenden Link:
Wir wollen mit dem Selbstbestimmungsgesetz Hürden abbauen und erleichtern so die gesellschaftliche Teilhabe von TIN-Personen.
Ich habe Ihre Bedenken und Ihre Wünsche in Bezug auf die Sicherheit der persönlichen Daten zur Kenntnis genommen. Derzeit finden im parlamentarischen Raum noch detaillierte Verhandlungen über alle Frage- und Problemstellungen des vorgelegten Gesetzentwurfes statt.