Hallo Herr Droßmann, können die Menschen, die ihre Staatsangehörigkeit ihrer Heimat für die deutsche aufgegeben haben , ihre alte Staatsangehörigkeit wieder erhalten, sobald das neue Gesetz gilt?
Würde das auch ohne eine Beibehaltungsgenehmigung gehen?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Für die Wiederaufnahme einer niedergelegten ausländischen Staatsbürgerschaft sind die Behörden des jeweiligen Landes zuständig, in der die Staatsbürgerschaft niedergelegt wurde. Auch nach der Reform in Deutschland entscheiden die jeweiligen Länder selbst, ob sie den Wiedereintritt in ihre eigene Staatsangehörigkeit zulassen oder nicht.
Von deutscher Seite sollten aber keine Hürden für den Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft durch Wiedererlangung einer ausländischen Staatsbürgerschaft entstehen. Die Hinnahme der Mehrstaatigkeit gilt grundsätzlich, also auch wenn die ausländische Staatsbürgerschaft nach der deutschen erworben wird.
Die Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung sollte aus Sicht der SPD auch entfallen - so wie sie aktuell schon bei EU-Bürger:innen, die bereits jetzt schon das Recht auf Mehrfach-Staatsangehörigkeit haben, entfällt.
Dazu, ob und in welchen Ländern der Wiedereintritt in die eigene Staatsangehörigkeit unter welchen Voraussetzungen möglich sein wird, habe ich aber leider keine Informationen.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie gerne mein Büro.
Mit freundlichen Grüßen
Falko Droßmann