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Falko Droßmann
SPD
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Frage von Chris H. •

Werden Sie sich weiter für die Anhebung des Bundeswehr-Rekrutierungsalters auf 18 Jahre einsetzen – wie es vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und von der KiKo des Bundestages gefordert wird?

Sehr geehrter Herr Droßmann,
Deutschland ist immer noch eines von wenigen Ländern weltweit, das den internationalen 18-Jahres-Standard bei der Rekrutierung von Soldaten nicht einhält (über 150 Länder halten ihn ein) und jedes Jahr minderjährige Jungen und Mädchen als Bundeswehrsoldaten einstellt. Die Bundeswehr hat seit 2011 über 22.000 17-jährige Jungen und Mädchen als Soldat:innen rekrutiert, im vergangenen Jahr waren es 2.203, ein trauriger Rekord. Musterungen und Vertragsgespräche über langjährige Soldatenverträge finden schon mit 16-Jährigen statt.
Alle Informationen finden Sie auch auf unter18nie.de
Mit freundlichen Grüßen
Chris H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

danke für Ihre Frage.

Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn 17-Jährige zur Polizei, zum Zoll oder auch zur Bundespolizei gehen können, nicht aber zu den Streitkräften – und dies in Zeiten, in denen die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes wichtiger ist denn je. Deswegen dürfen sich 17-Jährige aus meiner Sicht natürlich auch bei der Bundeswehr bewerben.

Dementsprechend muss es uns als Staat auch erlaubt sein, unsere Jugendlichen auf unsere Streitkräfte als Garant der äußeren Sicherheit aufmerksam zu machen und sie über die Bundeswehr als Arbeitgeber zu informieren – wer sollte es sonst tun?

Bei der militärischen Ausbildung ist es selbstverständlich, dass alle Regelungen des Jugendschutzes streng eingehalten werden; hier sind die Streitkräfte aber ausgesprochen gut sensibilisiert und vorbildlich. Sie kennen die Vorschriften und halten sich daran penibel. Dazu gehört, dass der Gebrauch von Waffen durch minderjährige Angehörige der Bundeswehr ausschließlich auf die militärische Ausbildung beschränkt bleibt und nur unter strenger Dienstaufsicht stattfinden darf. Zu ihrem Schutz dürfen sie auch nicht an den Einsätzen der Bundeswehr teilnehmen. Ebenso übernehmen sie außerhalb der Ausbildung keine Nachtdienste oder Dienstgeschäfte, bei denen sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten, z.B. im Wachdienst.

In den zivilen Ausbildungsberufen der Bundeswehr stellen sich aus meiner Sicht keine kritischen Fragen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an mich oder mein Büro.

Mit freundlichen Grüßen,

Falko Droßmann

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