
(...) die Kommissionspräsidentin schlägt dem EU-Parlament dann wiederum die Kommissare vor. Daher könnte nach geltender Rechtslage die Große Koalition zwar ihre Präferenz für den deutschen Kommissar benennen, aber die endgültige Zusammensetzung der EU-Kommission würde maßgeblich von dem zukünftigen EU-Kommissionspräsidenten, dem Ausgang der Europawahl sowie den Verhandlungen mit den anderen Mitgliedstaaten abhängen. Eine Festlegung wäre daher nicht verbindlich. (...)