Frage an Fabio De Masi von Peter S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr De Masi,
Ende letzten Jahres hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) seine Genehmigung für die „Verlegung“ unseres Bahnhofs Hamburg-Altona erteilt. Ein neu zu bauender Durchgangsbahnhof am Diebsteich soll den bestehenden Kopfbahnhof ersetzen. Das Großprojekt dürfte den Steuerzahler mehrere Hundert Millionen € kosten, genaue Angaben gibt es dazu bisher nicht.
Wie aus dem Begleittext zur Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses hervorgeht, wurde vom EBA keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Hamburg/51_Bf_Hamburg_Altona.html
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war aber von der Hamburgischen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation am 8.3.2016 im Amtlichen Anzeiger angekündigt worden (siehe Seiten 444/445 zur Bekanntmachung des Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren), wo es hieß:
„Das Vorhaben bedarf nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde vorgenommen werden wird.“
http://www.luewu.de/anzeiger/docs/2229.pdf
Dass das EBA als zuständige Planfeststellungsbehörde bereits drei Monate zuvor (am 7.12.2015) beschlossen hatte, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wurde im Amtlichen Anzeiger nicht erwähnt.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass geklärt wird, wie es dazu kam, dass die Öffentlichkeit falsch informiert wurde, und wer dafür verantwortlich ist, dass so in irreführender Weise der Eindruck erweckt wurde, es gebe eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Projekt ausgesetzt wird, bis die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt ist?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen
P. S.
Sehr geehrter Herr S.,
zunächst einmal bitte ich Sie um Entschuldigung, dass meine Antwort viel länger als gewöhnlich gedauert hat. Wir warten hier auf die Rückmeldung fachlich befasster Kolleginnen und Kollegen und werden ggf. auch auf Ebene des Bundestages bei den zuständigen Ministerien nachhaken.
Ich werde selbstverständlich in Abstimmung mit meiner Kollegin aus der Bürgerschaft, Frau Sudmann, der Sie ja ebenfalls diese Frage gestellt haben, an der Sache dranbleiben. Sollte eine rechtlich verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt und veröffentlicht worden sein, muss diese nach meiner Auffassung nachgeholt werden.
Ich bitte Sie, mir Ihre Kontaktmöglichkeit an fabio.demasi@bundestag.de zu senden, dann werde ich Sie sobald ich mehr in Erfahrung bringe, direkt persönlich anschreiben.
Herzliche Dank für Ihr Verständnis und beste Grüße - Ihr
Fabio De Masi
PS: wenn Sie über meinen politischen Aktivitäten auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie sich gerne hier (https://www.fabio-de-masi.de/de/topic/3.newsletter.html ) in meinen monatlichen Newsletter eintragen.
Sehr geehrter Herr S.,
Zur Klärung der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung hat unsere Bürgerschaftsfraktion dem Senat entsprechende Fragen gestellt (Nr. 13 betrifft die UVP). Die Fragen und ab Anfang April auch die Antworten können Sie in der Parlamentsdatenbank www.buergerschaft-hh.de/parldok/ finden, wenn Sie dort „Dokumentenummer“ anklicken und dann „12195“ eingeben.
Wir werden mit unseren Kollegen im Verkehrsausschuss des Bundestages über weitere Schritte bzgl. der Verantwortlichen Bundesbehörde EBA (die Planfeststellungsbehörde ist) beraten.
Viele Grüße - Ihr
Fabio De Masi
PS: wie Sie sicher mitbekommen haben, klagt nun auch der VCD in dieser Angelegenheit (siehe: https://www.mopo.de/hamburg/bahnhof-altona-weitere-klage-gegen-verlegung-nach-diebsteich-29948364)