(...) Das bedeutet, dass diejenigen, denen es gut geht und die einen sicheren Arbeitsplatz haben, denjenigen, denen es schlechter geht und die zurzeit arbeitslos sind, helfen und stützen. Dieses Band der Solidarität, bei dem die Starken den Schwachen, die Reichen den Armen, die Bevorteilten den Benachteiligten helfen, hält unsere Gesellschaft zusammen und ermöglicht ein friedvolles soziales Zusammenleben. Dies ist auch mit dem Sozialstaatsprinzip in Artikel 20 Absatz 1 unseres Grundgesetzes festgeschrieben. (...)