Frage an Eva Högl von Enrico H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
BMVBS plant, die Bußgelder für Parkverstöße zu erhöhen (teilweise bis zu 30 EUR).
Wie soll ein Arbeitnehmer bspw. in Berlin-Mitte seinen PKW bei seiner Arbeitsstelle parken, wenn man im Parkscheinautomat 20 EUR pro Tag (50 Ct pro 15 Min) einwerfen muss (ca. 400 EUR im Monat). Die Bezirksämter vergeben keine Ausnahmegenehmigungen/Parkvignetten für zu normalen Arbeitszeiten beschäftigte Bürger. Davon abgesehen ist es sehr fraglich, wenn ein Berliner Bürger seine Steuern im Land Berlin entrichtet und das Land Berlin vom Bürger dann mit den über seine Steuern finanzierten Parkscheinautomaten Parkgebühren von bis zu 400 EUR im Monat verlangt, damit der Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle erreichen kann (um dann wieder Steuern in Berlin zahlen zu können). Wieso werden die Bürger hier doppelt belastet? Weshalb gibt es denn keine Parkerleichterungen für in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldete Bürger? Wieso erteilen die Bezirksämter keine Ausnahmegenehmigungen für Arbeitnehmer, die am Arbeitsort eine Parkvignette erwerben möchten (dort aber nicht wohnen)? Wieso macht es das Land Berlin seinen Bürgern so schwer – gerade in Zeiten, wo ein Teil des ÖPNV in Berlin (die S-Bahn) quasi permanent ausfällt. Wieso erschwert es das Land Berlin seinen Bürgern derart stark, seinem Arbeitsverhältnis nachgehen zu können? Ich würde mich über Hinweise freuen, wie man ggf. doch seinen PKW bei der Arbeitsstelle parken kann, ohne 400 EUR seines Monatseinkommens in Parkscheinautomaten werfen zu müssen, die mit den eigenen Steuergeldern angeschafft wurden.
Wie ist es bitte möglich, dass das BMVBS derart wirklichkeitsfremd in der Verordnungsbegründung zur Bußgelderhöhung angibt, die Einkommen der Bürger wären seit 1990 um 59 % gestiegen – ohne die deutlich stärker gestiegenen Ausgaben zu berücksichtigen (Inflation, Energiepreise für Strom und Kraftstoff, Gebührenerhöhungen der Ämter und öffentlichen Einrichtungen, Mietpreissprünge, etc.).
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Hanf,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal abgeordnetenwatch.de zur Parkplatzsituation für Arbeitnehmer/-innen in Berlin-Mitte.
Berufspendler in Berlin, die ihr Fahrzeug lediglich für die Fahrt zu Arbeitsstelle und nach Hause nutzen, haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung zur Parkraumbewirtschaftung. Diese erhalten vorwiegend Schichtarbeiter oder Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder berufsbedingt regelmäßig schwere Lasten bzw. wertvolle Gegenstände transportieren.
Das Ziel der Berliner Parkraumbewirtschaftung, bei der Parkplätze generell und nur mit einigen Ausnahmeregelungen kostenpflichtig sind, ist primär umwelt- und verkehrspolitisch. Hierdurch sollen überflüssige Autofahrten ebenso wie die teils langandauernde Parkplatzssuche vermieden werden, um einen fließenden Stadtverkehr ohne Stauaufkommen zu gewährleisten. Zudem sollen Autofahrer/-innen den Umstieg auf umweltfreundlichere öffentliche Verkehrsmittel in Erwägung ziehen.
Unter diesem Aspekt betrachtet erscheint die von Ihnen angesprochene Bußgelderhöhung notwendig. So sind die BVG-Ticketpreise in der Vergangenheit angestiegen bei gleichbleibenden Bußgeldern bei Parkverstößen. Der Anreiz auf umweltfreundlichere öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, war somit nicht gegeben. Eine Bußgelderhöhung mag dies ändern.
Dennoch verstehe ich Ihren Ärger sehr gut. Denn um den öffentlichen Personennahverkehr als wahre Alternative zum Auto betrachten, muss dieser sicher, zuverlässig, pünktlich und regelmäßig sein. Die Berliner S-Bahn hat in diesen Punkten sicherlich Verbesserungsbedarf.
Bei alldem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass das eingenommene Geld etwa durch Parkscheinautomaten oder Bußgelder in den Berliner Haushalt fließt. Damit werden jedoch nicht nur neue Parkscheinautomaten gebaut werden, sondern ebenso wichtige Investitionen in Wirtschaft, Infrastruktur und Bildung getätigt werden, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen.
Falls Sie dennoch weiterhin nicht auf Ihr Auto verzichten möchten, würde ich Ihnen bzw. Ihrer Firma zweierlei empfehlen. Zum Einen könnte Ihr Betrieb versuchen eine Ausnahmegenehmigung bzw. Betriebsvignette bei Ihrem zuständigen Bezirksamt zu beantragen. Zum Anderen könnten Sie und Ihr Betrieb das Firmenticket der BVG in Betracht ziehen, welches gewisse (Kosten-)Vorteile im Vergleich zu normalen BVG-Abonnements hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva Högl, MdB