Frage an Eva Högl von Tom S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Agbeordnete Dr. Högl,
welche Initiativen werden Ihrerseits angestrengt um der stetig steigenden Zahl von Spiel - respektive Automatencasinos in Ihrem Wahlkreis entgegenzuwirken? Ich selbst lebe in einer Strasse, die sich in den letzten 10 Jahren von einer gutbürgerlichen Einkaufsstrasse in eine Oase für dutzende Spielcasionos verwandelt hat. Damit verschwand nicht nur der sonst übliche Einzelhandel, vielmehr die Folgerscheinungen derartiger Etablissements auch und nicht zuletzt in bis dato noch intakten Wohnvierteln sind ein zunehmend größeres Problem. Zu dieser Thematik sind immer mal wieder Äußerungen auf den verschiedenen Organisationsebenen der Politik zu vernehmen, allein die Umsetzung fehlt bis heute. Es machen immer noch weitere Spielcasionos auf, oft nur wenige Meter voeinander entfernt. Es entwickeln sich zunehmend bedrohlich wirkende Verhätlnisse in der Umgebung dieser Spielstätten und nicht zuletzt wird es Menschen mit einer einschlägigen Suchterkrankung so gut wie unmöglich gemacht aus ihrem Teufelskreis auszubrechen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Mit freundlichen Grüßen
Tom Sikora
Sehr geehrter Herr Sikora,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal abgeordnetenwatch.de.
Die steigene Zahl von Spielhallen in unseren Kiezen ist in der Tat ein Problem, das die SPD Berlin und mich bereits seit Längerem beschäftigt. Durch die daraus hervorgehenden strukturellen Veränderungen besteht die ernstzunehmende Gefahr, dass unsere Kieze an Lebens- und Wohnqualität verlieren.
Der Berliner Senat hat aus diesem Grund das Berliner Spielhallengesetz beschlossen, welches das strengste derartige Gesetz in Deutschland ist. Dieses ist seit Juni 2011 in Kraft und beschränkt vor allem die Neu-Genehmigungen von Spielhallen. Sie dürfen nicht mehr in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen gebaut werden, der Mindestabstand zwischen zwei Casinos muss 500 Meter betragen und in einem Raum dürfen max. 8 Automaten, statt wie bisher 12, aufgestellt werden. Allerdings wird es auch bei bestehenden Spielhallen durch das Berliner Spielhallengesetz Veränderungen geben. So verlieren alle Erlaubnisse von bestehenden Spielhallen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren zum 31. Juli 2016 ihre Gültigkeit und müssen nach dem geänderten Recht erneut beantragt werden.
Das Gesetz konnte bereits unter Beweis stellen, dass es die unangemessene Verbreitung von Spielhallen wirkungsvoll bekämpfen kann. So wurden seit Mitte 2011 von 127 Anträgen nur 8 genehmigt. 65 mal verweigerte die zuständige Berliner Wirtschaftsverwaltung eine Genehmigung und 43 Anträge wurden von den Antragsstellern wieder zurückgezogen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen zeigen, dass uns als SPD Berlin das Problem durchaus bewusst ist und wir entschlossen hiergegen vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva Högl, MdB