
Ich kann Ihre Kritik an der aus Ihrer Sicht kurzen Anfechtungsfrist verstehen. Wie ich bereits in meiner letzten Nachricht geschrieben habe, haben Sie allerdings bereits das Recht in die Beschlusssammlung Einsicht zu nehmen.
Dutka
Ich kann Ihre Kritik an der aus Ihrer Sicht kurzen Anfechtungsfrist verstehen. Wie ich bereits in meiner letzten Nachricht geschrieben habe, haben Sie allerdings bereits das Recht in die Beschlusssammlung Einsicht zu nehmen.
Ich teile Ihren Unmut über die erdrückende Bürokratie in Deutschland. Viele Unternehmen sowie die Bürgerinnen und Bürger leider unter zu vielen und zu komplizierten gesetzlichen Auflagen. Zugleich stellen diese bürokratischen Anforderungen auch die öffentliche Verwaltung vor Herausforderungen.
Ihnen als Eigentümer oder einem Dritten, den Sie hierzu ermächtigen, muss auf Ihr Verlangen hin gemäß §24, Abs. 7 Einsicht in diese Beschluss-Sammlung gewährt werden.
Deshalb freut es mich sehr, dass Karl Lauterbach, als Bundesminister für Gesundheit angekündigt hat, mit einem weiteren Gesetz sowohl die Forschung, Zulassung und Produktion von Medikamenten in Deutschland zu erleichtern.
Im Rahmen der Grundbuchordnung gilt das Legalitätsprinzip. Das heißt, dass das Grundbuchamt alle eingehenden Anträge auf ihre Legalität überprüfen muss.
Wir setzen uns dafür ein, eine Änderung des Gesetzes herbeizuführen, um auch auf Ebene der Kostenfrage des Rechtsstreits eine faire Regelung zu finden