Esra Limbacher
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SPD
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Frage von Kerstin M. •

Wann werden die SPD und die Bundesregierung die notwendige Ergänzungen zu den teilweise schlechten Änderungen (zum 01.12.2020) des Wohnungseigentumsgesetz vornehmen?

Sehr geehrter Herr Limbacher,
durch Änderung des früheren Wohnungseigentumsgesetz wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Vor dem 01.12.2020 waren bei Beschlussanfechtungsklagen die übrigen Eigentümer die Beklagten. Damit war die Kostentragung eindeutig, wenn die Klägerseite das Verfahren gewonnen hat. Durch die Änderung seit 01.12.2020 ist nun aber die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine große Ungerechtigkeit. Es ist daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.
Mit freundlichen Grüßen,

Esra Limbacher
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an meiner Arbeit. Wir erkennen das Problem und sind uns den daraus folgenden Konsequenzen bewusst. Wir setzen uns dafür ein, eine Änderung des Gesetzes herbeizuführen, um auch auf Ebene der Kostenfrage des Rechtsstreits eine faire Regelung zu finden. Darüber stehen wir im Austausch mit dem BMJ und hoffen, eine gerechte Lösung erarbeiten zu können.

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Esra Limbacher
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