
(...) Ich bin zwar kein Gesundheits-Experte, aber nach Rücksprache mit unseren Fachleuten und gemäß unserer Parteitagsbeschlüsse von Dezember 2011 ist bei der Bürgerversicherung vorgesehen, dass bisher Privatversicherten eine Wahloption eingeräumt wird: In einem befristeten Zeitrahmen von einem Jahr nach der Einführung der Bürgerversicherung können sie wählen, ob sie in die Bürgerversicherung eintreten oder in ihren bestehenden PKV-Verträgen verbleiben wollen. Bei einem Wechsel in die Bürgerversicherung erfolgt die Mitnahme der Altersrückstellungen in einem verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen. (...)