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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Wolfgang A. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Wolfgang A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rossmann,
ich bitte um Beantwortung folgender Fragen zur geplanten Bürgerversicherung (Sollte ich entsprechende Informationen im "Beschluss Nr. 59" übersehen haben, bitte ich um Nachsicht):

1. Welche Regelungen für die Freie Heilfürsorge von Beamten sind bei Einführung einer Bürgerversicherung vorgesehen?
2. Verlieren Beamte mit freier Heilfürsorge, die durch eine Anwartschaftsversicherung bei einer PKV dafür vorgesorgt haben, beim Ausscheiden aus dem Dienst eine KV mit erträglichen Beiträgen zu erhalten, diese Ansprüche (konkret: auch die bisher eingezahlten Beiträge für die Anwartschaft)im Falle einer Bürgerversicherung?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Arlt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Arlt,

herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de zur Bürgerversicherung.

Ich bin zwar kein Gesundheits-Experte, aber nach Rücksprache mit unseren Fachleuten und gemäß unserer Parteitagsbeschlüsse von Dezember 2011 ist bei der Bürgerversicherung vorgesehen, dass bisher Privatversicherten eine Wahloption eingeräumt wird:
In einem befristeten Zeitrahmen von einem Jahr nach der Einführung der Bürgerversicherung können sie wählen, ob sie in die Bürgerversicherung eintreten oder in ihren bestehenden PKV-Verträgen verbleiben wollen. Bei einem Wechsel in die Bürgerversicherung erfolgt die Mitnahme der Altersrückstellungen in einem verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen. Dies gilt ausdrücklich auch für Beamte. Es wird also einen Vertrauensschutz geben.
Auch wird es in der Bürgerversicherung einen beihilfefähigen Tarif geben. Den Bundesländern obliegt es dann zu prüfen, wie sie die Bürgerversicherung bezüglich des Beihilferechts umsetzen. Ich vermute, dass dann auch entsprechend geprüft wird, wie mit der Freien Heilfürsorge für Beamte, die nach meinem Wissen in einigen Berufsgruppen die Beihilfe ersetzt, umgegangen wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen darlegen, wie der grobe Rahmen bei der Bürgerversicherung vorgesehen ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass man zum jetzigen Zeitpunkt nicht über jedes Detail Aussagen treffen kann. Wichtig ist, dass wir so viel wie möglich im Sinne des Vertrauensschutzes entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB