
(...) Grundsätzlich müssen wir zwischen den berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner an einer ungestörten Umgebung und den berechtigten militärischen Interessen an nutzbaren Übungsgeländen auch für Boden-Luft-Schießübungen eine angemessene Balance schaffen. Die Bundeswehr ist in den vergangenen Jahren vermehrt dazu übergegangen, im europäischen Verbund Standorte auch im europäischen Ausland mit zu nutzen. (...)