Bei diesem Beschluss handelt es sich lediglich um einen schlichten Parlamentsbeschluss, was bedeutet, dass er keinerlei rechtliche Bindung hat und sich nicht an andere Staatsorgane richtet.
Wie Sie sicher mitbekommen haben, werden im öffentlich-rechtlichen Rundfunk seit Kriegsbeginn russische, sowie ukrainische Meldungen, die nicht unabhängig journalistisch überprüft werden konnten, mit eben jenem Hinweis versehen.
die von Ihnen zitierte geäußerte Mutmaßung zur Erhöhung der Erbschaftssteuer trifft nicht zu. Die Ampel-Koalition plant aktuell keine der erwähnten Maßnahmen.
bei unseren Reformvorschlägen des Wahlsystems haben wir uns auf Lösungsvorschläge konzentriert, die das Parlament deutlich verkleinern.
(...) Die Untersagung eines Auftritts darf nur vollzogen werden, wenn dafür juristisch relevante Aussagen oder Verhaltensweisen vorliegen. (...)