
(...) Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass beim Datenschutzbeauftragten des Bundes ein unabhängiges Gremium bestellt wird, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist. (...)