Frage an Elke Ferner von Andreas D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Frau elke Ferner
Sie bewerben Sie erneut für den Deutschen Bundestag, die SPD macht große Werbung im Wahlkampf....Extra große Plakate Sie ganz in Rot.... muss gestehen sieht edel aus....
Aber Sie oder die SPD macht mit den Satz stak in Berlin.... wie ist das gemeint ?
Sie sind oft in Berlin und haben keinen Kontakt zu Saarbrücken...
Als Wähler habe ich nun die Frage, was haben Sie so starkes in Berlin für das Saarland erreicht ? Wie stehen Sie zu den wirklich wichtigen sozialen Fragen.
Harz IV ist unmenschlich ohne Rücksicht auf die Lebensarbeitsleitung. Ein Arbeitsunwilliger wird sozial genau so gestellt wie ein Arbeitnehmer mit vielen Berufsjahren.
Was plant die SPD ?
Jugendarbeitslosigkeit :
In den letzten 10 Jahren, auch unter der SPD Regierung haben viele Jugendliche keinen oder nur einen Ersatzarbeitsplatz erhalten hatten. Viele von diesen jungen Menschen sind heute deshalb Arbeitslos und die Sozialen Leistungsträger Arbeitsamt ARGE BfA weigern sich für die jungen Menschen wenn sie über 25 Jahre alt !!! sind eine Umschulung zu bezahlen..... Folge keine Möglichkeit eine Arbeit zu finden... Eine Garantie für Lebenslange Armut, Wie steht die SPD und Sie dazu?
Rente im Öffentlichen Dienst:
Die Beschäftigen (Rentner) im Öffentlichen Dienst, wurden durch die Umstellung des Versorgungssystem in eine Betriebsrente im Jahr 2001 teilweise enteignet.
Bei jedem Rentner aus dem Öffentlichen Dienst fehlen monatlich 200 -300 Euro Monatlich.
Für für Rentennahe Jahrgänge wurde durch die Hintertür und Zustimmung der Gewerkschaft, eine dynamisierung der Versorgungsrente mit Anmassung an die laufenden Gehälter im öffenlichen Dienst, abgeschafft bzw. ersetzt durch eine nur 1 % Erhöhung der Rente im Jahr. Dies bedeutet das Jahr für Jahre die Zusatzrente nicht so steigt wie im Tarifvertrag über 35 Jahre versprochen wurde. Ich nenne das Betrug, weil ich davon betroffen bin. Das Bundesverfasungsgericht hat bereits die Vorgangsweise beanstandet!
Wie steht die SPD und Sie dazu ?
Sehr geehrter Herr Deutscher,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre erste Frage bezieht sich auf meinen Slogan „Stark in Berlin - gut für uns“. Stark in Berlin bedeutet keineswegs, dass ich mich nicht um die Menschen in meinem Wahlkreis oder nicht um deren Belange kümmere. Das Gegenteil ist der Fall! Ich vertrete den Wahlkreis Saarbrücken nun schon seit vier Wahlperioden und bin jenseits der Präsenztage in Berlin stets im Wahlkreis präsent - nicht nur alle vier Jahre vor den Wahlen. Schließlich bin ich in Saarbrücken aufgewachsen und lebe auch hier. Bei Veranstaltungsbesuchen und in meinen Sprechstunden habe ich vielfältige Kontakte zu Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und es gelingt mir oft - aber leider nicht immer - auch konkret zu helfen.
Als stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Präsidium bin ich seit 2005 nah an den Entscheidungen und versuche dort die Positionen der SPD Saar mit einzubringen.
Ihre zweite Frage bezieht sich auf die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe („Hartz IV“).
Im Grundsatz halte ich die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für richtig. Allerdings haben seinerzeit CDU/CSU und FDP über ihre damalige Bundesratsmehrheit einige Verschlechterungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf von Rot-Grün durchgedrückt, wie z. B. bei den Zumutbarkeitskriterien. Ich bin der Auffassung, dass die Zumutbarkeitskriterien dahin gehend verändert werden müssen, dass ortsübliche Löhne als zumutbar gelten müssen, und nicht - wie bislang - Löhne die gerade eben nicht sittenwidrig sind. Im Übrigen bin ich wie die SPD der Auffassung, dass flächendeckende Mindestlöhne eingeführt werden müssen, damit niemand der vollschichtig arbeitet, auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen ist.
Ihre Aussage, dass Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosenversicherung) und SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende / „Hartz IV“) die Lebensarbeitsleistung nicht berücksichtigen, teile ich so nicht. Arbeitslose erhalten abhängig vom Lebensalter bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld. Danach gibt es zwei Jahre lang Zuschläge zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, deren Höhe vom früheren Nettolohn abhängig ist. Erst dann ist das Regel-Niveau nach dem SGB II erreicht. Im Gegensatz zu früher haben nun alle Arbeitslosen Anspruch auf Eingliederungsleistungen. Dies war bei der früheren Sozialhilfe nicht der Fall, z. B. bei Alleinerziehenden oder Arbeitslosen mit kurzen Beschäftigungszeiten. Viele haben damals wegen zu geringer Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung keine Arbeitslosenhilfe, sondern Sozialhilfe erhalten, auch wenn sie vorher gearbeitet haben.
Mit den Programmen JUMP, JUMP plus, 50 plus und zahlreichen anderen Programmen sind neue Möglichkeiten geschaffen worden, am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Gruppen bessere Chancen auf Wiedereingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verschafften.
Die bis 25-jährigen haben seit 2005 einen Rechtsanspruch auf Vermittlung in eine Beschäftigung oder Ausbildung. Unser Ziel ist, dass jeder Jugendliche eine Berufsausbildung erhält. Ich persönlich bin für eine Ausbildungsplatzabgabe, damit die nicht ausbildenden Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt werden.
Ihre dritte Frage betrifft das Thema Jugendarbeitslosigkeit. Hier konnte in der zu Ende gehenden Legislatur viel für die Jobchancen von Jugendlichen getan werden, so dass bei den unter 25-jährigen die Zahl der Arbeitslosen im Jahr 2007 um 22,5 % und im Jahr 2008 noch einmal um 16,1 % zurück gegangen ist. Erreicht wurde dies unter anderem auch durch folgende Maßnahmen:
• Rechtsanspruch auf das Nachholen des Hauptschulabschlusses
• Berufseinstiegsbegleitung: In Ergänzung zu den vielfältigen ehrenamtlichen Ausbildungspatenschaften können Jugendliche, die einer besonderen Unterstützung bedürfen, in den nächsten Jahren bei der Vorbereitung des Schulabschlusses, bei der Berufsorientierung und Berufswahl und beim Übergang in eine Berufsausbildung individuell durch eine Berufseinstiegsbegleitung unterstützt werden. • Ausbau der Berufsorientierung - erweiterte Berufsorientierung, d. h. bis 31. Dezember 2010 können Berufsorientierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus und außerhalb der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden (4. SGB III-Änderungsgesetz)
• Ausbildungsbonus
• Ausbildungsbegleitende Hilfen soll es schon während der Einstiegsqualifizierung geben, die benachteiligten Jugendlichen den Weg in Ausbildung ermöglichen soll. Damit wird sichergestellt, dass eine notwendige Förderung bereits im Vorfeld einer Berufsausbildung erfolgen kann.
• Finanzielle Unterstützung einer zweiten beruflichen Berufsausbildung: Junge Menschen können mit finanzieller Hilfe rechnen, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann.
Allerdings muss auch erwähnt werden, dass einige notwendige Regelungen durch die CDU/CSU verhindert worden sind:
• Praktika müssen rechtssicherer gestalten werden. Sie dürfen nicht zur Sackgasse werden. Gerade in der Krise werden es Berufseinsteiger noch schwerer haben gute Arbeitsplätze zu finden. Obwohl die Koalition schon fast am Ziel war, hat die Union auf den letzten Metern eine faire gesetzliche Regelung verhindert. Die CDU/CSU trägt die Verantwortung dafür, dass der Berufseinstieg für viele junge Menschen unfair bleibt.
• Leider war nicht in allen Punkten eine Verständigung für mehr Jobchancen für Jugendliche möglich. Es geht zunächst einmal um das Einstiegsgeld für Auszubildende, die eine Ausbildung aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II heraus aufnehmen. Aus Sicht der SPD wäre eine Regelung notwendig gewesen, um mögliche Hindernisse für die Aufnahme einer Ausbildung auszuräumen, die die Grundlage für eine dauerhafte Überwindung der Hilfebedürftigkeit ist. Auch bei der Verlängerung der erweiterten Berufsorientierung konnte keine Verständigung erzielt werden, obwohl sich dieses Instrument beim Übergang von der Schule in den Beruf bewährt.
• Die Absicht von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, im Rahmen des Ausbildungspaktes mindestens 600.000 Ausbildungsplätze zu schaffen, wurde von der CDU/CSU nicht unterstützt.
• Eine Berufsausbildungsgarantie für alle, die älter als 20 Jahre sind und weder Berufsabschluss noch Abitur haben, wurde ebenfalls verhindert.
• Ebenso hat die CDU/CSU eine Verlängerung der Altersteilzeit in den Fällen, wenn dafür ein Auszubildender oder ein Ausbildungsabsolvent eingestellt wird, blockiert.
Ihre vierte Frage betrifft die Umstellung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) zum 31. Dezember 2001. Dies war keine gesetzliche, sondern eine tarifliche Vereinbarung, die zwischen ver.di und der Tarifgemeinschaft des Bundes und der Länder/Kommunen getroffen wurde. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 14. November 2007 die grundsätzliche Umstellung von einem Gesamtversorgungssystem zu einem auf einem Punktemodell beruhendem Betriebsrentensystem als zulässig erklärt.