
(...) Sicher geht es hier jedoch nicht um Folgen der aktuellen Rentenpolitik der Bundesregierung, insbesondere hat die Erhöhung des Rentenalters, die ja erst ab 2012 einsetzt und dann erst sehr langsam mit einem Monat pro Jahrgang durchgeführt wird, nichts mit ihrer Fallgestaltung zu tun. Ich vermute daher, dass es sich bei der Aufforderung, den Gutachter aufzusuchen, um die normale und routinemäßige Sachbearbeitung handelt, durch die lediglich überprüft werden soll, ob 8 Jahre nach der Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente noch die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. (...)