Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Ingrid R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Winkelmaier
ich habe 35 Jahre als Krankenschwester und OP Schwester gearbeitet, seit 1999 ist mir die Berufsunfähigkeitsrente nach vielen Gutachten zugesprochen worden die letzten 7Jahre habe ich meine Demenzkranke Mutter gepflegt, was wie ich Ihnen versichern kann nicht einfach war im Februar diesen Jahres habe ich auf Anraten meines Arztes die Erwebsunfähigkeitsrente beantragt jetzt werde ich von der Bfa wieder aufgefordert zum Gutachter zu gehen, um zu prüfen, ob mir meine kleine BU rente überhaupt noch zusteht, trotz nachgewiesenen multipler Erkrankungen Ich werde jetzt 60 jahre alt, und verstehe die Welt nicht mehr als Behinderte könnte ich nach dem alten Gestz jetzt sowieso in Rente gehen Ich habe alle Anwartschaften erfüllt und ein Rentenkonto von 44Jahren können Sie mir das mal erklären? Ich kann nur sagen, wer sich für die Allgemeinheit einsetzt ist im Endeffekt wohl immer der Dumme
mit Grüßen
ingrid rulle
Sehr geehrte Frau Rulle,
Ihre Frage, die sich auf ihren ganz persönlichen Fall bezieht, müssten Sie eigentlich besser dem für Sie zuständige Sachbearbeiter bei der BfA stellen; ich kann auf Ihre Frage nur mit dem Vorbehalt antworten, dass ich die Besonderheiten Ihres Falles ja nicht in allen Einzelheiten kenne und auch keine Gelegenheit habe, die BfA um eine Stellungnahme in Ihrem Fall zu bitten.
Sicher geht es hier jedoch nicht um Folgen der aktuellen Rentenpolitik der Bundesregierung, insbesondere hat die Erhöhung des Rentenalters, die ja erst ab 2012 einsetzt und dann erst sehr langsam mit einem Monat pro Jahrgang durchgeführt wird, nichts mit ihrer Fallgestaltung zu tun. Ich vermute daher, dass es sich bei der Aufforderung, den Gutachter aufzusuchen, um die normale und routinemäßige Sachbearbeitung handelt, durch die lediglich überprüft werden soll, ob 8 Jahre nach der Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente noch die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Es sind ja durchaus Fälle denkbar, in denen sich die Umstände soweit verbessern, dass eine Erwerbstätigkeit wieder möglich würde, so dass es richtig ist, dass die BfA dieses von Zeit zu Zeit überprüft. Wenn Sie in Ihrem Fall davon ausgehen, dass die Voraussetzungen unverändert vorliegen, so wird dies sicher auch das Ergebnis des neuen Gutachtens sein und an der Rentenzahlung wird sich nichts ändern. Mein Tipp: Nehmen Sie den Gutachtertermin einfach wahr; es wird dann voraussichtlich festgestellt werden, dass Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker