Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Carsten S. bezüglich Finanzen
Betr.: Abgeltungssteuer
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
Ende des Monats steht die sog. Abgeltungssteuer zur Verabschiedung im BT an.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann werden hierbei normale Sparbücher bei den derzeit geringen Zinsen substanzbesteuert, thesaurierende Anlagen vorab jährlich vorabbesteuert, Altersvorsorge ausserhalb von Riester und Rürup durch zusätzliche Steuern ad absurdum geführt, sowie schon lächerlich kleine Anlagen steuerpflichtig, welche noch nicht einmal dem Gegenwert eines VW Golf entsprechen. Entlastung für den Bürger ist im Gegenzug nicht geplant, lediglich derjenige der seine Stuern gestalten kann, wie Großverdiener und Unternehmen, wird wohl profitieren.
Mich würde interessieren ob Sie dieser erneut beispiellosen Steuererhöhung für Nomalverdiener zustimmen werden?
Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Abgeltungssteuer.
Am 22. Mai 2007 ist neben der Unternehmensteuerreform auch die Besteuerung der Kapitaleinkünfte geändert worden.
In Ihrem Schreiben behaupten Sie, dass Sparbücher trotz geringer Zinsen in der Substanz besteuert werden. Das ist falsch. In Deutschland gibt es keine Substanzbesteuerung von Kapitalerträgen, sondern ausschließlich eine Ertragsbesteuerung. Zinsen sind grundsätzlich schon immer steuerpflichtig, auch wenn sie von gering verzinsten Sparbüchern stammen. Es gibt auch nach dieser Steuerreform immer noch einen Freibetrag, der pro Person € 750 pro Jahr beträgt.
Daneben weisen Sie darauf hin, dass "Thesaurierende Anlagen vorab jährlich vorab besteuert" werden. Beachten Sie bitte, dass thesaurierende Anlagen, z. B. Investmentfonds mit ihrem Zins- bzw. Dividendenertrag immer schon jährlich steuerpflichtig waren, allerdings am Ende des Geschäftsjahres bzw. Kalenderjahres. Die Union hatte im Rahmen der Verhandlungen darauf gedrängt, auf die jährliche Besteuerung der thesaurierten Beträge zu verzichten, da ohnehin beim Verkauf die 25%igen Abgeltungssteuer auf die Veräußerungsgewinne zukünftig erhoben wird. Dem folgte unser Koalitionspartner nicht. Er bestand darauf, dass jährlich thesaurierte Gewinne weiterhin versteuert werden. Es wird dann aber die Summe dieser thesaurierten Beträge vom späteren Veräußerungsgewinn abgezogen, damit keine Doppelbesteuerung erfolgt.
Sie meinen abschließend, dass die Altersvorsorge außerhalb von Riester und Rürup durch zusätzliche Steuern ad absurdum geführt werde. Hier weise ich darauf hin, dass es noch nie so viele Möglichkeiten gegeben hat, sehr steuergünstig eine Altersvorsorge aufzubauen. Bei Riester kann man Zulagen oder einfach den Sonderausgabenabzug der Beiträge wählen. Bei der Rürup-Rente gibt es für den Einzelnen die Möglichkeit, bis 20.000 € jährlich einzuzahlen und derzeit 64 % davon steuerlich abzusetzen. Daneben gibt es noch fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge, die auch nach der aktuellen Lage steuerfrei eingezahlt werden können, d. h., Sie können Beträge einzahlen, die nicht der Steuer unterworfen werden. Erst bei der Auszahlung von Renten oder Teilauszahlungen erfolgt die Versteuerung im Alter.
Ich bitte Sie daher, sich noch einmal umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge zu informieren. Sie werden sicherlich feststellen, dass die Möglichkeiten der Altersvorsorge heute deutlich besser sind als noch vor wenigen Jahren.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker