Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Frederik Pascal G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Winkelmeier-Becker,
mit der Vereinbarung, den Gesundheitsberufen mehr Verantwortung zu übertragen, wurde im Koalitionsvertrag der richtige Weg eingeschlagen. Nun gilt es, Wort zu halten und diesen Weg auch weiter zu beschreiten.
Als Notfallsanitäter erwarte ich die uneingeschränkte Berechtigung zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten im Rahmen meiner erworbenen und in der staatlichen Prüfung nachgewiesenen Kompetenzen, die bereits seit Langem im Pyramidenprozess beschlossen wurden.
Das jetzige Gesetzesvorhaben der Bundesregierung (Omnibusverfahren MTA-Reformgesetz) bietet diese Rechtssicherheit nicht, insbesondere sieht es die verpflichtende ärztliche Abklärung vor!
Wie stehen Sie zu dem Vorhaben?
Als Student der Medizin möchte ich Sie bitten, den Notfallpatienten in den Mittelpunkt Ihrer Entscheidungen zu stellen, und das therapiefreie Intervall durch klare eigenverantwortliche Kompetenzen für Notfallsanitäter zu verkürzen.
Mit freundlichen Grüßen
Frederik Pascal Genreith
Sehr geehrter Herr Genreith,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich stimme Ihnen zu, dass die bestehende Rechtslage nicht zufriedenstellend ist. Daher müssen wir nachbessern, damit Notfallsanitäter ihre Aufgabe rechtssicher und im Sinne der Patienten wahrnehmen können.
Wie Sie sicherlich wissen, haben die Koalitionsfraktionen im Rahmen von zwei internen Fachgesprächen mit Verbändevertretern und Vertretern zweier Bundesländer über die verschiedenen Möglichkeiten von Gesetzesänderungen diskutiert. Auch auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium für Gesundheit nun eine eigenständige gesetzliche Regelung vorbereitet, die bundesweit zu mehr Rechtssicherheit bei der Ausübung des Notfallsanitäterberufes beitragen wird. Die entsprechende Neuregelung ist im Gesetzentwurf zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reformgesetz) zu finden, der am 23. September 2020 im Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Konkret soll den Notfallsanitätern die Ausübung von heilkundlichen Tätigkeiten situationsabhängig in begrenztem Umfang erlaubt werden. Dies soll beispielsweise dann der Fall sein, wenn akut keine ärztliche Versorgung möglich ist, und das Leben von Patienten durch Notfallsanitäter vor Ort geschützt oder schwere Folgeschäden vermieden werden können. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass das Bundesgesundheitsministerium Muster mit Blick auf standardmäßige Vorgaben für das eigenständige Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen bei bestimmten notfallmedizinischen Situationen unter Beteiligung der Bundesländer entwickelt. Auch wenn diese Muster für die Bundesländer nicht verpflichtend sein werden, sollen und werden diese sicherlich zu einer bundesweit einheitlicheren Rechtslage beitragen.
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens werden wir den nun vorliegenden Regelungsvorschlag intensiv prüfen und mit Experten beraten. Die erste Lesung findet voraussichtlich am 26. oder 27. November 2020 statt. Geplant ist auch eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, die für Mitte Dezember geplant ist. Hier werden selbstverständlich sämtliche Vorschläge, Anregungen und auch Einwände in die anstehenden Beratungen einfließen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie als Medizinstudent sicherlich zusätzliche Qualifikationen und Kenntnisse haben, die man nicht generell voraussetzen kann.
Ihnen alles Gute und freundliche Grüße
Elisabeth Winkelmeier-Becker