Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Monika P. bezüglich Soziale Sicherung
Ich lese in der Presse ,dass die Grundrente auch für alle Angehörige von Ländern mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen gilt und dass Versicherungszeiten die im Heimatland erworben wurden(z.B.Rumänien oder Indien)als Voraussetzung anerkannt werden.Heisst das ,dass ein Angehöriger dieser Staaten wenn er z.B.8 Jahre in Deutschland in die Rentenversicherung eingezahlt und 27 Jahre im Herkunftsland einen Anspruch auf Grundrente hat,nach der zukünftigen Regelung Grundrente erhält.Wenn ja wie soll für ein solches weitgreifende Modell die Finanzierung gesichert werden und wie wird potentiellen Missbrauch (aufgrund unterschiedlicher Sozialversicherungssysteme )entgegengewirkt?
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch ich habe den besagten Zeitungsartikel gelesen, in dem Prof. Bernd Raffelhüschen vor einem ungewollten Effekt bei der Grundrente warnt.
Bislang hat sich die Koalition lediglich auf Eckpunkte der künftigen Grundrente geeinigt. Bei der konkreten Erarbeitung des Gesetzes werden natürlich auch weitere Wechselwirkungen im Renten- und Sozialrecht berücksichtigt werden müssen, um solche Fälle auszuschließen. Es ist derzeit Aufgabe von Minister Hubertus Heil einen konkreten Gesetzentwurf dazu vorzulegen.
Insofern ist es gut, dass von Seiten der Wissenschaft, Interessensverbänden und den Medien auf solche Aspekte hingewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker