Portrait von Elisabeth Winkelmeier-Becker
Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Günter R. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Günter R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Was leisten sie im Bezug auf das Thema Zuwanderung!
Warum müssen sich Deutsche den anderen Kulturen anpassen warum können sich nicht Zuwanderer an unsere Kulturen (insbesondere Sprache) anpassen.
Und vor allem brauchen wir überhaupt noch Zuwanderung?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rabe,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Zuwanderung.

Das Bundeskabinett hat am 28. März 2007 die Reform des Zuwanderungsgesetzes beschlossen, mit dem zum einen elf aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt, zum anderen eine Reihe von wesentlichen Verbesserungen der bestehenden Rechtslage erreicht werden. Der Gesetzentwurf wird am kommenden Donnerstag in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt.

Wesentliche Punkte des Entwurfs sind die effektivere Steuerung des Familiennachzugs, die Verbesserungen bei der Integration sowie die wirksamere Bekämpfung der Zwangsehen.

Der Ehegattennachzug wird erstmals durch ein Mindestalter beider Ehegatten von 18 Jahren zum Schutze vor Zwangsehen beschränkt. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Vorschriften, die die Bekämpfung von Scheinehen und Scheinverwandtschaftsverhältnissen erleichtern. Von besonderer Bedeutung ist die Forderung des nachziehenden Ehegatten zur Stärkung seiner Integrationsfähigkeit. Die Zuwanderungsnovelle leitet damit einen Paradigmenwechsel in der Integrationspolitik ein. Die Pflicht für Ehegatten, schon vor dem Familiennachzug einfache Deutschkenntnisse nachweisen zu müssen, ist ein klares Signal an alle Ausländer, dass es ohne Sprachkenntnisse nicht geht. Dieses Signal richtet sich insbesondere an solche Zuwanderer, die bisher in Parallelgesellschaften leben und sich Integrationsangeboten verweigert haben.

Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von weiteren Maßnahmen vor, die die Integration von Ausländern in die deutsche Gesellschaft fördern sollen, nicht zuletzt auch eine Sanktionsbewehrung bei Verstößen gegen die Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen.

Mit dem Gesetzentwurf wird auch die Innere Sicherheit besser geschützt: Jugendliche Intensivtäter können leichter ausgewiesen werden. Vor dem Hintergrund der geplanten Kofferbombenattentate wird der Studienverlauf von ausländischen Studenten durch die Ausländerbehörden stärker kontrolliert.

Von politischer Bedeutung ist die Einführung einer gesetzlichen Altfallregelung, mit der die von der Innenministerkonferenz im November 2006 beschlossene Bleibeberechtsregelung fortgeführt wird. Die Altfallregelung gewährt Geduldeten, die ein Mindestmaß an Integrationswilligkeit zeigen, zunächst ein Aufenthaltsrecht und einen gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt, damit sie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Sozialleistungen durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Gleichzeitig wird über eine Länderöffnungsklausel gewährleistet, dass sie bis zur Arbeitsaufnahme keine höheren sozialen Leistungen als zuvor erhalten.

Gut integrierte Kinder von geduldeten Ausländern werden unter erleichterten Voraussetzungen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten.

Ich stimme Ihnen zu, dass Kenntnisse der deutschen Sprache und Kultur und die Akzeptanz unserer Rechtsordnung ganz zentrale Voraussetzungen für Integration sind. Dies unterstreicht auch der vorliegende Gesetzentwurf, der die Anforderungen an die Integrationsbereitschaft als Kriterium für ein dauerhaftes Leben in unserem Land deutliche erhöht.

Aus demografischen Aspekten sind wir in Deutschland aber weiterhin dringend auf Zuwanderung und erfolgreiche Integration der hier lebenden Ausländer angewiesen. Vor dem Hintergrund, dass bereits ein Drittel der unter 6jährigen Kinder in Deutschland einen Migrationshintergrund hat, ist es ganz besonders wichtig, diese Kinder, die künftig ein tragender Teil unserer Gesellschaft sein werden, gut auszubilden und zu integrieren. Auch zeichnet sich schon jetzt ein Mangel an spezialisierten Fachkräften in manchen Branchen ab. Um in wirtschaftlicher Hinsicht den Anschluss an andere Industrienationen nicht zu verlieren sind wir darauf angewiesen, diesen Mangel durch gut ausgebildete ausländische Fachkräfte und Wissenschaftler zu ersetzen.

Es ist sicherlich zunächst Aufgabe der Politik, Zuwanderung zu steuern und an gewisse Anforderungen wie die Beherrschung der deutschen Sprache zu knüpfen. Dies tun wir mit der Reform des Zuwanderungsrechts. Eine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme können wir uns nicht leisten, und wir werden sie durch geeignete gesetzliche Regelungen unterbinden. Bei denjenigen Ausländern, die sich bewusst für ein Leben in Deutschland entscheiden und ihre Potenziale und Fähigkeiten in unser Land einbringen möchten ist jedoch auch die Gesellschaft gefragt, ihnen hierzu eine faire Chance zu geben und sie als Teil dieser Gesellschaft aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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