Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Rainer S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
die Diskussionen um den Klimawandel haben mich veranlasst an meinem MFH eine umfassende Wärmeisolierung anbringen zu lassen und damit auch massiv die regionale Wirtschaft zu unterstützen.
Allerdings tat sich dabei ein gravierendes Problem auf.
Das Haus ist an einer Seite an ein kleineres EFH angebaut, so dass ein freier Teil meiner Giebelwand an die Terrasse meines Nachbarn grenzt.
Dieser Nachbar hat mir aber die Genehmigung verweigert, eine Wärmedämmung anbringen zu lassen. Eine Begründung gibt es für diese Verweigerung der Genehmigung nicht. Auch mein finanzielles Angebot konnte ihn nicht umstimmen. Mir scheint hier eine Lücke im Gesetz zu sein, denn so wie ich es verstehe geht doch immer noch Gemeinnutz – nämlich Klimaschutz – vor Eigennutz. Es wäre schön, wenn Sie dieses Problem aufgreifen und mich informieren würden.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Rainer Salert
Bahnstr. 52
53842 Troisdorf
02241 - 2511278
Sehr geehrter Herr Salert,
für Ihre Mail vom 6. Februar vielen Dank.
Grundsätzlich darf ich als Bundestagsabgeordnete keine Rechtsberatung im Einzelfall machen. Hinzu kommt, dass mir nicht alle eventuell relevanten Umstände und Einzelheiten Ihres Falles bekannt sind.
Allgemein lässt sich aber sagen, dass sich das Verhältnis zum Nachbarn nach dem Zivilrecht und in Ihrem Fall nach dem nordrheinwestfälischen Nachbarschaftsrecht ergibt.
Danach steht es dem Nachbarn frei, auch ohne Begründung seine Genehmigung zu verweigern. Aufgrund des grundgesetzlichen Eigentumschutzes sehe ich hier auch keine Möglichkeit, durch Gesetz zu einer anderen Regelung zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker