Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Bernd R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
Sie sind nach meinem Kenntnisstand rechts- und zugleich verbraucherpolitische Sprecherin Ihrer Fraktion. Mich interessiert, was Sie von der -vom BMJV gepriesenen- "rechtstatsächlichen Studie"halten, der zufolge die mit der FamFG-Reform angestrebten Ziele erreicht worden sein sollen (1).
Ist die Studie öffentlich oder wenigstens für Sie einsehbar?
Den wenigen mir bislang zur Verfügung stehenden Angaben ist z.B. nicht zu entnehmen, ob auch die "Verbraucher" der rechtstatsächlichen Dienstleistungen gemäß FamFG infrage kommender "Dienstleister" befragt worden sind, also Eltern und Großeltern, evtl. erwachsen gewordene Kinder.
Können Sie die Frage beantworten?
Falls Eltern / Großeltern nicht befragt worden sein sollten: Was ist der Grund dafür gewesen?
Wie würden Sie ggf. der Kritik begegnen, der letztverantwortliche Auftraggeber habe sich ausgerechnet für die Beurteilung derjenigen nicht interessiert, welche die Anwendung des Gesetzeswerkes durch verschiedene Berufsgruppenverteter (sozusagen "FamFG-Nutznießer") über sich ergehen lassen müssen und in der Regel auch die Kosten für die Verfahren -und Folgen- aufzubringen haben?
Ich bitte wie immer höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen aus der Perspektive der Verbraucherschützerin in Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
B. R.
1) https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2018/020218_Uebergabe_Bericht_FGG_Reform.html
Sehr geehrter Herr R.,
die unveröffentlichte Studie des BMJV liegt mir nicht vor. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich mit Ihren Fragen zum Aufbau der Studie direkt dorthin zu wenden.
Freundliche Grüße
Elisabeth Winkelmeier-Becker