
(...) Die Bundesrepublik Deutschland hat mit ihrem föderativen Staatsaufbau ebenfalls drei Organe: den Bundestag, die Bundesregierung und den Bundesrat. Ähnlich wie die drei Organe in Deutschland entwickeln diese drei EU-Institutionen gemeinsam im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (vormals "Mitentscheidungsverfahren") die politischen Strategien und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU Anwendung finden. Die Kommission schlägt neue Rechtsvorschriften vor, und das Parlament und der Rat verhandeln diese. (...)