Frage an Elisabeth Schroedter von Enrico K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Schroedter,
Ich wende mich heute mit der Bitte an Sie mir Ihren Standpunkt zum Thema "Regulierung der E-Zigarette" darzulegen. Mein Name ist Enrico Kaiser, ich bin 28 Jahre alt und arbeite in einem handwerklichen Beruf. Über 12 Jahre habe ich damit verbracht Zigaretten zu rauchen. Im Schnitt etwas über eine Schachtel/ Tag. Mir ist schon seit langem bewusst wie sehr ich damit meiner Gesundheit schade! Ich bin ein Mensch der eigentlich sehr auf seine Gesundheit achtet. Ich treibe Sport und versuche mich gesund zu ernähren. Aus diesem Grund versuchte ich auch lange mit dem "Rauchen" aufzuhören. Zwei Sachen hinderten mich zum Abend des 22.03.2013 daran: 1. bin ich Nikotinabhängig und 2. gefällt es mir einfach zu gut (wer es nie probiert hat, kann es wohl nicht nachvollziehen) den Rauch/ heute den Dampf, zu inhalieren. Am 22.03. kam ich mit der E-Zig. in Kontakt und war sofort begeistert. Keine einzige Zigarette habe ich seitdem bis heute geraucht! Ich fühle mich fitter, treibe mehr Sport und bin leistungsfähiger als zu meiner Zeit als Tabakraucher. Frau Schroedter ich habe auch nicht vor noch einmal eine Tabakzigarette anzufassen. Nur leider sehe ich das Problem das mir wohl bald nichts anderes mehr übrig bleiben könnte. Sollten nämlich die Pläne einiger EU Abgeordneten war werden und die E-Zig als Arzneimittel reguliert werden. Denn dies würde einem Verbot gleichkommen. Denken Sie die E-Zig ist als Arzneimittel einzustufen? Ich bin der Meinung ein Arzneimittel sollte mich heilen, dies jedoch kann die E-Zig nicht. Sie gibt mir nur eine Möglichkeit mir mein Nikotin weitaus ungefährlicher als mit Zigaretten zuzuführen. Bitte lesen Sie hierzu auch den Blog auf http://www.rursus.de . Mein Gesundheitsbewusstsein zwang mich auch dazu mich mit diesem Thema ausführlich zu beschäftigen. Ich kam zu dem Entschluss als "Dampfer" gesünder leben als vorher mit Zigaretten. Frau Schroedter ich vertraue auf Sie, gut informiert und unvoreingenommen in die Abstimmung zu gehen.
Sehr geehrter Herr Kaiser,
Vielen Dank für Ihre Frage, die ich über Abgeordnetenwatch erhalten habe.
Unsere GRÜNE/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament hat sich für eine klare Regulierung der E-Zigarette eingesetzt.
E-Zigaretten enthalten Nikotin und haben für den, der sie raucht, eine ähnlich gesundheitsschädliche Wirkung wie Zigaretten, auch wenn die Menschen in seiner Umgebung vom E-Zigarettenraucher nicht so belästigt werden wie vom klassischen Raucher. Die WHO aber auch beispielsweise das Deutsche Krebsforschungszentrum warnen vor der Nutzung der E-Zigarette, die als nicht sicher mit vielen Unbekannten eingestuft wird (z.B.: http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/RoteReihe/Band_19_e-zigaretten_ein_ueberblick.pdf ab Seite 27 ff).
Auch der Jugendschutz und Gesundheitsschutz müssen aus unserer Sicht bei diesem nikotinhaltigen Produkt strenger beachten werden. Da E-Zigaretten aber in großen Kampagnen als "Lifestyle"-Produkt beworben werden, sind Jugendliche dem vergleichbar stark ausgesetzt wie der Werbung von klassischen Zigaretten. E-Zigaretten sind also nicht nur Helfer für den/die Aussteiger/in, sondern auf Helfer für den/die Einsteiger/in.
E-Zigaretten eignen sich zum Ausstieg aus der Rauchergewohnheit, genau wie Nikotinpflaster, weil ihr Nikotingehalt genauer dossiert werden kann. Diesem Zweck steht eine Einstufung als Medizinprodukt nicht entgegen, im Gegenteil, es ist ein zentrales Argument für die Einstufung als solches. Deswegen unterstütze ich die Vorschläge des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments, E-Zigaretten als Medizinprodukt einzustufen, ohne, dass sie rezeptpflichtig sein müssen. Wir schlagen ein erleichtertes und somit schnelleres und weniger teures Zulassungsverfahren (also ohne klinische Studien) vor. Aus meiner Sicht kann nur so garantiert werden, dass der Nikotingehalt genau dossiert ist und diese Dossierung auch genau angegeben werden muss. Zudem kann so auf die Fülle der Aromen bei den E-Zigaretten verzichtet und dadurch die Grenze zu "Lifestyle"-Produkten gezogen werden. Einzig auf diesem Wege wird die E-Zigarette wirklich eine Ausstiegshilfe ohne zu einer Einstiegshilfe zu werden. Zu den Vorschlägen des Umweltausschusses gehört, den Zugang zur E-Zigarette nur für Minderjährige zu beschränken. Denn auch nach der Einstufung der E-Zigarette als medizinisches Produkt wird der Ort des Verkaufs von den Mitgliedsländern bestimmt. Beispielsweise werden in Großbritannien, aber auch in anderen EU-Ländern, nichtverschreibungspflichtige Medikamente in Supermärkten oder Drogerien verkauft. Eine vorgesehene großzügige Übergangsregelung von 3 Jahren wird eine Unterbrechung des Angebots von E-Zigaretten auf dem Markt zudem verhindern.
Ich möchte abschließend noch erwähnen, dass die deutschen Gerichtsurteile vom 17/09/2013 des Oberverwaltungsgerichts Münster (Aktenzeichen: 13 A 2448/12, 13 A 2541/12 und 13 A 1100/12) auf der Grundlage der bestehenden Gesetzeslage erlassen wurden. Mit der Tabakprodukterichtlinie schaffen wir im Europäischen Parlament zusammen mit dem Europäischen Rat eine neue Gesetzeslage, die sich, wenn die Mehrheit im Parlament dem Umweltausschuss folgt - und davon gehe ich aus - nach den oben genannten Linien ausrichten wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Elisabeth Schroedter