Frage an Elisabeth Schroedter von Michael J. bezüglich Gesundheit
Warum gibt es überhaupt ein Rat, Kommission und Parlament? Reicht es nicht, wenn es nur ein Parlament gibt oder wird hier versucht Demokratie vorzugaukeln und die wahren Entscheidungsträger verbergen sich hinter der Kommission und dem Parlament?
Sehr geehrter Herr Janik,
Der aktuelle Vertrag der Europäischen Union (EU), der Lissabonner Vertrag, beschreibt die EU als eine Union der Bürger und Bürgerinnen und der Staaten. Der Lissabonner Vertrag ist die rechtliche Grundlage der EU. Seine Bedeutung für die EU ist mit der des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zu vergleichen. Das Europäische Parlament vertritt mit seinen direkt gewählte Abgeordnete die Bürgerinnen und Bürger. Der Europäische Rat ist das Organ der Staaten. Dort treffen sich die EU-Staats- und Regierungschefs. Neben den beiden legislativen Organen gibt es vergleichbar des Aufbaus eines demokratischen Staates eine Executive. Das ist für die EU die Europäische Kommission. Ihre Mitglieder (die Kommissare und
Komissarinnen) werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt und vom Europäischen Parlament per Beschluss bestätigt. Das Parlament kann der Kommission das Misstrauen aussprechen und sie so zum Rückstritt zwingen. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit ihrem föderativen Staatsaufbau ebenfalls drei Organe: den Bundestag, die Bundesregierung und den Bundesrat. Ähnlich wie die drei Organe in Deutschland entwickeln diese drei EU-Institutionen gemeinsam im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (vormals "Mitentscheidungsverfahren") die politischen Strategien und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU Anwendung finden. Die Kommission schlägt neue Rechtsvorschriften vor, und das Parlament und der Rat verhandeln diese. Beide finden erst intern ihre Position zu dem Gesetzesvorhaben und formen dann im sogenannten Trilogverfahren gemeinsam das Gesetz. Die Kommission und die Mitgliedstaaten setzen diese Rechtsvorschriften um, und die Kommission stellt außerdem sicher, dass die Rechtsvorschriften in den EU-Ländern ordnungsgemäß angewendet und umgesetzt werden. Mit Art. 294 des Lissabonner Vertrags wurde das Mitentscheidungsverfahren, also dass EP und Rat sich auf einen Gesetzestext einigen müssen, das allgemein gültige Verfahren in der EU. Nur noch in wenigen Ausnahmen gilt das Verfahren der Zustimmung, in dem der Rat das Gesetz formt und dafür nur die Zustimmung des Europäischen Parlaments einholen muss. Das Europäische Parlament kann den Vorschlag annehmen oder ablehnen, jedoch nicht abändern. Entscheidend ist aber, dass auch in diesem Fall ein Gesetz nicht ohne Zustimmung des EPs angenommen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Elisabeth Schroedter