Müssen Kriegsflüchtlinge nach Kriegsende generell unser Land per Gesetz wieder verlassen? Ausschließlich der Staat entscheidet, wer bleiben kann?
Sehr geerte Frau Kaiser,
der "Business Insider" schreibt, dass die Hälfte der Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland bleiben will. Angesichts unserer Sozialsysteme kann ich dies tatsächlich gut nachvollziehen.
https://de.yahoo.com/finance/nachrichten/fast-h%C3%A4lfte-gefl%C3%BCchteten-ukraine-will-124533987.html
1. Müssen wir generell damit rechnen, dass Kriegsflüchtlinge meinen selbst entscheiden zu dürfen, nach Kriegsende hierzubleiben? Hat, bei Wegfall der Fluchtgründe, der Schutzsuchende nicht selbstverständlich wieder zu gehen? Wissen das die Kriegsflüchtlinge der Ukraine nicht?
2. Wie werden wir sicherstellen, dass nur Menschen hier bleiben, die sich auch und vor allen in den Arbeitsmarkt integriert haben? Ich meine nicht integriert als reine Sozialleistungsempfänger !
3. Setzen Sie sich ein, nur den qualifizierten Kriegsflüchtlingen Aufenthaltsrecht gewähren, die unser Arbeitsmarkt auch benötigt und, sorry, nicht reinen "Sozialleistungsmigranten" ?
Anika P.
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst: Alle Menschen; darunter Kinder, Alte, Frauen und Männer haben das Recht vor Krieg, bewaffneten Konflikten und Gewalt aus ihrer Heimat zu flüchten, um ihr Leben zu retten und wieder in Sicherheit leben zu können. Die Entwicklung der Situation für Geflüchtete aus der Ukraine hängt vom Fortgang des Kriegsgeschehens in der Ukraine ab. Prognosen kann man dazu keine treffen. Die Entscheidung über Regelungen zu Einreise, Aufenthalt und Rückkehr von Geflüchteten trifft die Bundesregierung. Vor dem Hintergrund des Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels in Deutschland, ist es sehr erfreulich, dass die Zahl der Beschäftigten aus der Ukraine kontinuierlich steigt. Ihre Angst vor einer Überlastung der Sozialsysteme ist unbegründet.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Kaiser